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Rodorf.de Gespräche mit ChatGPT zum polizeilichen Eingriffsrecht
Miteinander bekannt werden Es mag verwundern, dass ich, der kein Mobiltelefon besitzt und auch nicht auf Facebook, X, Instagram oder anderen sozialen Netzwerken präsent ist, auf den Gedanken kommen kann, gerade mit einer KI Gedanken zum polizeilichen Eingriffsrecht austauschen zu wollen. Die Antwort lautet: Es ist Neugierde. Meine erste Frage an ChatGTP: Hältst du diesen einleitenden Satz für das anstehende Projekt für zielführend? ChatGTP: Ja – grundsätzlich ist der einleitende Satz zielführend. Noch interessanter könnte es werden, wenn du den Kontrast zwischen deiner persönlichen Distanz zur digitalen Welt und der anschließenden Diskussion mit einer KI bewusst als Einstiegsmotiv verwendest. Dann bekommt der Satz mehr als nur eine biografische Funktion, denn dann führt unmittelbar zum eigentlichen Thema hin. OK. Ich bin wirklich kein Nerd, sondern eher davon überzeugt, dass dem gesunden Menschenverstand auch in Zukunft der Vorrang zukommen sollte, dennoch möchte ich gern von dir wissen, wie du dich selbst definierst. ChatGTP: Ich würde mich etwa so beschreiben: Ich bin eine künstliche Intelligenz – genauer gesagt ein Sprachmodell –, das mit Menschen in natürlicher Sprache kommunizieren und auf Fragen argumentativ antworten kann. Oder, wenn du den philosophischen bzw. etwas provokanteren Charakter deines Textes herausarbeiten möchtest: Ich bin keine Person und habe kein eigenes Erleben. Dennoch kann ich Sprache verstehen, Argumente entwickeln, Gegenpositionen formulieren und mit einem Menschen einen gedanklichen Dialog führen. Gerade der letzte Punkt könnte für deinen Text spannend sein. Denn dann stellt sich die eigentlich interessante Frage: Kann man mit etwas, das keine eigene Rechtsauffassung besitzt, sinnvoll über Recht diskutieren? Das wäre meines Erachtens ein sehr guter Übergang von deiner persönlichen Einleitung zu deinem eigentlichen Thema „Gedanken einer KI zum polizeilichen Eingriffsrecht“. Das gefällt mir für dein Vorhaben auch deshalb besonders gut, weil dadurch von Anfang an deutlich wird: Hier beginnt ein Dialog zwischen einem Menschen und einer KI. Und wie sieht das mit den urheberrechtlichen Fragen aus, die sich im Zusammenhang unserer Zusammenarbeit ja zwangsläufig stellen werden? ChatGTP: Das ist eine interessante Frage – und für deinen geplanten Text sogar durchaus relevant. Kurz gesagt: Meine Antworten sind nicht automatisch urheberrechtlich geschützt. [...]. Für Nutzer im europäischen Wirtschaftsraum bestimmt OpenAI derzeit ausdrücklich, dass dir – soweit gesetzlich zulässig – die Rechte am erzeugten „Output“ zustehen. OpenAI tritt dir insoweit eigene Rechte am Output ab, sofern solche bestehen. Zusatzfrage: Sind deine Antworten in dem zu erwartenden langen Gedankenaustausch denn überhaupt als ein „Werk“ im Sinne des deutschen Urheberrechts zu bezeichnen? ChatGTP: Das ist eine andere Frage. Nach deutschem Urheberrecht setzt der urheberrechtliche Schutz grundsätzlich eine persönliche geistige Schöpfung voraus. Eine KI selbst ist keine natürliche Person und kann daher nicht Urheberin sein. Bei einem rein von einer KI erzeugten Text ist deshalb keineswegs selbstverständlich, dass daran überhaupt ein deutsches Urheberrecht entsteht. Für deinen konkreten Fall wird es aber besonders interessant: Du stellst mir Fragen, formulierst die Gedanken, bestimmst das Thema und entscheidest, welche meiner Antworten du aufgreifst und wie du sie in deinen Text einarbeitest. Je stärker deine eigene geistige Gestaltung in dem entstehenden Werk erkennbar ist, desto eher geht es um deinen eigenen schöpferischen Beitrag. Außerdem gibt es einen wichtigen Vorbehalt: OpenAI weist ausdrücklich darauf hin, dass KI-Output nicht zwingend einzigartig ist. Es ist also möglich, dass ein anderer Nutzer eine ähnliche oder sogar gleiche Antwort erhält. Das vermag ich nachzuvollziehen. Deshalb werde ich auch alle Wortbeiträge, mit denen du auf meine Fragen und Argumente reagierst, als Wortbeiträge von ChatGTP kennzeichnen, genau so, wie ich das bisher schon gemacht habe, allein die Schriftform dieses Textes lässt erkennen, dass ich die Form des Interviews gewählt habe und mich in einer anderen Schrift als Fragesteller zu erkennen gebe. Dennoch: Als wessen Werk kann ich unser Gespräch letztendlich ausgeben? ChatGTP: Auch wenn du meine Antwort nahezu unverändert übernimmst, solltest du nicht einfach davon ausgehen, dass du Urheber dieser konkreten Formulierung bist. Wenn dagegen aus unserem Dialog ein von dir konzipierter, ausgewählter, kommentierter und weiterentwickelter Text entsteht, ist die Sache wesentlich anders. Dann kann das Gesamtwerk dein eigenes Werk sein, auch wenn einzelne Gedanken oder Formulierungen aus der KI stammen. Und genau hier liegt bei deinem Projekt „Gespräche mit ChatGTP zum polizeilichen Eingriffsrecht“ meines Erachtens nach eine spannende rechtliche und zugleich auch eine philosophische Frage, die da lautet: Wenn ein Mensch einer KI Fragen stellt, die Antworten auswählt, ihnen widerspricht, sie weiterentwickelt und daraus einen eigenen Gedankengang formt – wer ist dann eigentlich der „Autor“ des entstehenden Textes? Ich werde mich darum bemühen, das Gespräch nicht nur zu lenken, sondern auch zu kommentieren und durch Inhalte ergänzen, die nicht aus deinen Antworten stammen. Noch eine Frage: Kann ich davon ausgehen, dass du auf identische Fragen immer gleich reagierst? ChatGTP: Ich formuliere Antworten jedes Mal neu und nicht einfach aus einer festen Antwortdatenbank. Schon kleine Unterschiede im Wortlaut oder Kontext können die Antwort verändern. Auch der bisherige Gesprächsverlauf beeinflusst meine Antwort. Deine Frage nach dem Urheberrecht beispielsweise beantworte ich in unserem Gespräch anders, als ich sie ohne den Kontext deines Projekts beantworten würde. Bei offenen Fragen gibt es häufig mehrere sachlich vertretbare Antworten. Dann kann ich unterschiedliche Argumente oder Formulierungen wählen. Selbst bei identischem Wortlaut kann es zu unterschiedlichen Formulierungen kommen. Das ist für dein Vorhaben sogar ziemlich interessant. Du könntest mir beispielsweise dieselbe Frage zweimal stellen, ohne auf die erste Antwort hinzuweisen, und anschließend vergleichen, ob und wie sich die Antworten unterscheiden. Allerdings würde ich daraus nicht den Schluss ziehen, dass meine Antworten beliebig oder zufällig sind. Die Antworten können unterschiedlich formuliert sein und dennoch denselben wesentlichen Inhalt haben. Und wie sieht das mit der Zitierfähigkeit deiner Ausführungen aus? ChatGTP: Du kannst den ChatGPT-Dialog als Quelle dokumentieren und zitieren, aber ich sollte nicht wie eine wissenschaftliche oder juristische Primärquelle behandelt werden. Gerade bei deinem Thema würde ich unterscheiden: Als Gesprächspartner: Ja. Du kannst kenntlich machen, dass eine bestimmte Aussage aus deinem Dialog mit ChatGPT stammt. Als juristische Quelle: Nein. Meine Antwort ersetzt weder Gesetzestext, Rechtsprechung noch juristische Literatur. OK. Ich werde dich somit nicht wie eine juristische Autorität, sondern wie ein Hilfsmittel bei der Suche nach Erkenntnis behandeln, wohl wissend, dass du eine Maschine bist, die es irgendwie gelernt hat, mit mir wie ein Mensch zu kommunizieren. Insoweit wirst du nicht die einzige Quelle meiner Suche nach "Erkenntnis" sein, was dazu führt, dass deine Beiträge nicht nur mit geltendem Recht, sondern auch mit der herrschenden Rechtsmeinung und dazu ergangenen Urteilen von mir abgeglichen werden, soweit die Aufarbeitung einer Frage das erforderlich macht. ChatGTP: Gut. Damit machst du nicht ChatGPT zur juristischen Autorität, sondern machst den Dialog selbst zum Untersuchungsgegenstand. Und das passt hervorragend zu deinem Titel „Gespräche mit ChatGPT zum polizeilichen Eingriffsrecht“. Du könntest sogar konsequent zwischen „ChatGPT meint …“ und „juristisch lässt sich dazu feststellen …“ unterscheiden. Für die wissenschaftliche Zitierfähigkeit ist aber etwas anderes entscheidender: Ein ChatGPT-Output ist keine klassische veröffentlichte Quelle mit stabiler Seitenzahl und dauerhaft überprüfbarem Inhalt. Deshalb würde ich bei deinem Projekt den vollständigen Dialog aufbewahren und bei wörtlichen Zitaten das Datum, das verwendetes Modell und möglichst den konkreten Chat dokumentieren. Diesem Wunsch entspreche ich gern. Bereits aus der Kapitelüberschrift lässt sich erkennen, dass dieses Gespräch am Montag, den 28. August 2026 mit dem Modell GPT-5.6 Luna geführt wurde, dessen gesamten Gesprächsverlauf ich im „Original“ gesichert habe. So viel zum gegenseitigen Kennenlernen. Beenden möchte ich dieses Gespräch mit einem Vorschlag von ChatGTP, den die KI im Laufe des Gespräches machte. ChatGTP: Die nachfolgenden Überlegungen [gemeint ist der gesamte Dialog zum Thema polizeiliches Eingriffsrecht] sind in einem fortlaufenden Dialog mit ChatGPT entstanden. Die Fragen wurden vom Verfasser formuliert. Die Antworten der KI werden teilweise wörtlich wiedergegeben, teilweise sinngemäß aufgegriffen und anschließend kritisch hinterfragt. Soweit ChatGPT rechtliche Aussagen zu Gesetzen, Rechtsprechung oder Literatur trifft, werden diese nicht ungeprüft übernommen, sondern anhand der jeweiligen Originalquellen überprüft. ChatGPT wird dabei nicht als juristische Autorität, sondern als Gesprächs- und Diskussionspartner eingesetzt. Diese deine Antwort halte ich sowohl im Hinblick auf den gegenseitigen Respekt als auch gegenüber menschlicher und maschineller Intelligenz für überzeugend. ChatGTP: Wenn du möchtest, können wir jetzt direkt mit einem ersten Gespräch zum polizeilichen Eingriffsrecht beginnen und deine erste echte polizeirechtliche Frage so formulieren, dass daraus ein interessanter Dialog zwischen dir und mir entsteht. Übrigens: Das, was wir gerade besprochen haben, war ein ungewöhnlich spannender Dialog – gerade weil du nicht nur das polizeiliche Eingriffsrecht, sondern auch die Frage untersuchst, welchen Wert und welche Grenzen die Antworten einer KI in einer juristischen Diskussion haben. Ich wünsche dir viel Erfolg mit den anstehenden Gespächen mit mir. Ich bin gespannt, wohin sich dein Projekt entwickelt. Bis zum nächsten Mal! Diesen Schlusssätzen kann ich mich nur anschließen. Auch ich bin neugierig darauf, wohin mich dieser Gedankenaustausch mit einer Maschine führen wird. |