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Rodorf.de Gespräche mit ChatGPT zum polizeilichen Eingriffsrecht Vorwort Mit diesem Kurs betrete ich Neuland, denn zum ersten Mal in meinem Leben lasse ich mich auf das Abenteuer ein, mit einer künstlichen Intelligenz über polizeiliches Eingriffsrecht zu diskutieren. Normalerweise schreibe ich ein Vorwort, bevor der eigentliche Inhalt von mir in Angriff genommen wird. Dieses Mal halte ich es aber, abweichend von dieser meiner Gewohnheit, für zielführender, zuerst einmal ausprobiert zu haben, auf was für ein Abenteuer ich mich da tatsächlich einzulassen gedenke. Nach fünf Gesprächen, die ich mit ChatGPT vor dem Beginn dieses Kurses geführt habe, halte ich es für geboten, festzustellen, dass ich über die Qualität dieser Gespräche mehr als überrascht gewesen bin, woraus sich - weil ich gedenke, diese Gespräche fortzuführen - die Motivation für mich ableiten lässt, diese Gespräche fortzuentwickeln, um herauszufinden, wo die Grenzen einer KI liegen, denn sie kann ja nicht allwissend sein. Wie dem auch immer sei: Lassen Sie sich einfach von meiner Neugierde anstecken. In diesem Kurs werden sowohl die von mir gestellten Fragen als auch der Wortlaut - also die Antwort der KI - wörtlich zitiert. Das schließt aber nicht aus, dass Wiederholungen, zu denen auch ChatGPT neigt, nicht in die Antworten aufgenommen wurden. Ein Transkribieren der Antworten von ChatGPT war nicht erforderlich, weil die Antworten der KI in fehlerfreier Rechtschreibung erfolgten und somit von mir lediglich kopiert und in diesen Kurs eingefügt werden mussten. Kurzum: Es lohnt sich für alle am polizeilichen Eingriffsrecht interessierten Leserinnen und Leser, jedes dieser Gespräche zu lesen. Nicht nur was den rechtlichen Teil der Gesprächsinhalte anbelangt, sondern auch das Verstehen, wie der KI Fragen gestellt werden müssen, damit die KI polizeiliche Sachverhalte, Antworten auf Beschwerden oder gar Widerspruchsbescheide so formulieren kann, wie sie den Bedürfnissen der polizeilichen Praxis entsprechen. Das ist ein durchaus lohnenswerter Nebeneffekt dieses Kurses. Mehr will ich zu meinen bisherigen Erfahrungen mit ChatGPT und Ihren zu erwartenden Erwartungen an diesen Kurs zum polizeilichen Eingriffsrecht in diesem Vorwort nicht sagen. Letztlich entscheiden Sie selbst darüber, ob Sie bei „der Stange bleiben wollen“, oder Ihre Zeit doch besser anders gestalten wollen. Zum Schluss noch eine kurze Ausführung zum Vorgang des Lernens. In Anlehnung an Carl Rogers (1902 bis 1987) verstehe ich die Voraussetzung für persönlichkeitsverändernden Lernens darin, dass dieses Lernen ein Lernen in Freiheit voraussetzt (im Original oft „Freedom to Learn“). Darunter verstand Carl Rogers, dessen Vorstellungen vom Lernen mich überzeugt haben, ein selbstinitiiertes, erfahrungsbasiertes und ganzheitliches Lernen, das den Menschen in seiner Persönlichkeit verändert und von ihm selbst gesteuert wird. Ich erwarte nicht, dass Sie Ihre Persönlichkeit ändern werden, wenn Sie an diesem Kurs teilnehmen. Was ich aber erwarte, ist, dass Ihr Verständnis vom polizeilichen Eingriffsrecht im Anschluss daran ein anderes sein wird, als zuvor. Was ich mir wünsche ist, dass Sie auch in Zukunft weiterhin Gesprächen mit Menschen bevorzugen, obwohl Gespräche mit einer KI durchaus "persönlichkeitsverbindend" sein können. Was damit gemeint ist? Die Rückmeldungen am Schluss der Gespräche geben darauf eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Alfred Rodorf
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