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Spiegelsplitterwahrheiten

Inhaltsverzeichnis Spiegelsplitterwahrheiten

Dekadente Prävention

Donnerstag, den 15. Januar 2026

Inhaltsverzeichnis:

01 Prävention – Was heißt das?
02 Polizeirechtlicher Präventionsbegriff
03 Prävention als Verteidigungsfähigkeit
04 Prävention und Palantir
05 Beschränkung der Meinungsfreiheit im Internet
06 Prävention soll den Verlust von Freiheit verschleiern
07 Verbot von Präventionskriegen? Das war einmal.
08 Präventions-Perversion

01 Prävention – Was heißt das?

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Nach allgemeinem Sprachgebrauch umfasst die Sprachfigur „Prävention“ alle Maßnahmen zur Vermeidung, Verzögerung oder Abschwächung von Krankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, indem Risikofaktoren reduziert und Schutzfaktoren gestärkt werden.

Präventionsbegriff des RKI: Prävention bedeutet, die Krankheitslast in der Bevölkerung durch gezielte Maßnahmen zu verringern. Dabei umfasst Prävention alle Aktivitäten, die mit dem Ziel durchgeführt werden, Erkrankungen zu vermeiden, zu verzögern oder weniger wahrscheinlich zu machen. Es gibt die Primärprävention (vor Krankheitsbeginn, beispielsweise Impfen), Sekundärprävention (im Frühstadium einer Erkrankung, zum Beispiel Früh­erkennungs­maßnahmen) und Tertiärprävention (bei einer Krankheits­manifestation, wie beispielsweise Patientenschulungen) [En1].

Diese Definition beleuchtet aber nur einen Teilbereich dessen, was heute zur Abwehr von Gefahren für erforderlich gehalten wird, denn Präventionsmaßnahmen im heutigen Sprachgebrauch gehen weit darüber hinaus. In ihrer Gesamtheit lässt sich heute all das als Prävention verkaufen, was dazu dient, innere und äußere Sicherheit herzustellen.

Hinsichtlich der Beteiligung des RKI an der seitdem fortschreitenden  Präventionsaufblähung sei nur auf die Coronakrise hingeweisen, deren Präventionsmaßnahmen heute immer mehr in Frage gestellt werden.

Aber nicht nur Corona hat dazu geführt, dass Prävention zu einem politischen Schlagwort geworden, mit dem sich alles rechtfertigen lässt, was dazu beitragen kann, Sicherheit zu gewährleisten.

02 Polizeirechtlicher Präventionsbegriff

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War es früher vornehmste Aufgabe der Polizei, Gefahren abzuwehren, worunter die Abwehr konkreter Gefahren verstanden wurde, scheint es heute eine weitaus vornehmere Aufgabe der Polizei zu sein, Gefahren bereits dann zu bekämpfen, bevor diese überhaupt das Stadium der Konkretheit erreicht haben. Anders lassen sich zumindest die dafür verwendeten Sprachfiguren nicht verstehen, die im Folgenden nur aufgelistet werden:

  • Verhütung von Straftaten

  • Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten

  • Gefahrenvorsorge.

In den wohl meisten Fällen polizeilichen Einschreitens reicht bereits heute eine abstrakte Gefahr aus, zum Beispiel bei Kontrollen in Messerverbotszonen oder an gefährlichen Orten. Aber auch diese Schwelle befindet sich in der Auflösung, denn zumindest polizeiliche Maßnahmen zur Terroristenbekämpfung lassen sich bereits dann rechtfertigen, wenn in „absehbarer Zeit“ oder in „überschaubarer Zukunft“ damit zu rechnen sein könnte, dass sich die Notwendigkeit polizeilichen Einschreitens ergibt.

Die aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übernommene Formulierung „in überschaubarer Zukunft“ macht zumindest deutlich, so heißt es in der Gesetzesbegründung zur Neufassung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen, dass die Verwirklichung der terroristischen Straftat einerseits gerade nicht „in absehbarer Zeit“ bevorstehen muss, andererseits aber auch nicht in völlig ferner Zukunft liegen darf. Im Sinne der Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass terroristische Anschläge oft durch lang geplante Taten von bisher nicht straffällig gewordenen Einzelnen an nicht vorhersehbaren Orten und in ganz verschiedener Weise verübt werden. Daher dürfte der in den Blick zu nehmende Zeitraum ohne weiteres ein Jahr im Voraus umfassen, ggf. je nach Umständen des Einzelfalls auch noch mehr.

BVerfG 2016: In Bezug auf terroristische Straftaten, die oft durch lang geplante Taten von bisher nicht straffällig gewordenen Einzelnen an nicht vorhersehbaren Orten und in ganz verschiedener Weise verübt werden, Überwachungsmaßnahmen auch dann erlaubt werden können, wenn zwar noch nicht ein seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen erkennbar ist, jedoch das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie solche Straftaten in überschaubarer Zukunft begehen wird.

BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/0

03 Prävention als Verteidigungsfähigkeit

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Natürlich umfasst der Präventionsbegriff auch die Verteidigungsfähigkeit, wenn damit die Fähigkeit gemeint ist, sich als Staat vor Angriffen feindlich gesinnter Staaten verteidigen zu können. Verteidigungsfähigkeit lässt sich in diesem Sinne durchaus als eine Maßnahme der Friedenssicherung verstehen, denn ein schwacher Feind wird es sich überlegen, ob er einen gleichstarken oder sogar einen stärkeren Staat angreift. Ganz andere Assoziationen stellen sich aber ein, wenn ein Staat meint, kriegsfähig werden zu müssen, und das so schnell, wie es geht. Zweifel am Präventionsgedanken stellen sich auch ein, wenn dafür finanzielle Mittel in einem Umfang eingesetzt werden sollen, die nicht anders als Kriegswirtschaft bezeichnet werden kann.

Zumindest dann, wenn sich die Diplomatie sogar weigert, mit den Vertretern von Staaten zu sprechen, durch die sich ein Land bedroht fühlt, dürfte Gefahrenvorsorge und die Verhütung von Eskalationen sozusagen der Vergangenheit angehören. Prävention ist dann nur noch das Bereithalten militärischer Macht.

04 Prävention und Palantir

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Die Sicherheit scheint nicht nur in diktatorischen, sondern auch in demokratischen Gesellschaften so hochgradig gefährdet zu sein, dass zur Aufrechterhaltung der Macht nur noch ein Mittel taugt: das Mittel der Überwachung.

Palantir ist solch ein Mittel, denn Palantir ist nicht nur ein Name für eine Überwachungssoftware, sondern auch der Name eines Unternehmens, das Daten für Polizeibehörden in mehreren Ländern verwaltet. Die Polizei von Los Angeles nutzt diese Software zum Beispiel für die prädiktive (prognostizierbare, absehbare) Polizeiarbeit. Die New Yorker Polizei setzt sie zur Überwachung von Banden ein, und die Einwanderungsbehörde ICE nutzt sie zur Verfolgung von Einwanderern.

Dieselben Algorithmen, die für militärische Operationen entwickelt wurden, werden nun auch bei Zivilisten eingesetzt. Palantir Gotham arbeitet zum Beispiel mit Strafverfolgungsbehörden in Großbritannien, den Niederlanden, Deutschland, Frankreich und Dänemark zusammen.

Wie dem auch immer sei: Seit über 20 Jahren haben die US-Steuerzahler Palantir mit gut 2,7 Milliarden Dollar an Bundesaufträgen unterstützt – und das ist nur das, was öffentlich dokumentiert ist. Geheimhaltungsbedeckte Budgets dürften wohl weit darüber hinausgehen.

Palantir wird aber auch von der Polizei in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.

WDR.de vom 25.9.2022: NRW-Polizei: Knapp 40 Millionen Euro für umstrittene Palantir-Software. Die Polizei in NRW setzt eine neue Software ein, um Verbrechen zu verhindern. Sie ist allerdings deutlich teurer als bisher bekannt. Bürgerrechtler haben zudem nun Verfassungsbeschwerde erhoben [En2].

Im Juli 2025 reichte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit weiteren Beteiligten eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Programms beim Bundesverfassungsgericht mit der Begründung ein, dass die massenhafte Auswertung von Daten unter anderem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) verletze.

Unabhängig davon wird von Gegnern der Software Palantir geltend gemacht, dass sich die Polizei dadurch in eine Abhängigkeit zu den USA begibt. So auch die Bedenken von Deutschlands Datenschützern, denn eines dürfte unbestreitbar sein: Wie dieses System funktioniert, gemeint ist der Quellcode der Software, das wird für immer ein Geheimnis des Herstellers sein und auch bleiben.

Anders ausgedrückt: Auch wenn die Polizei diese Software nutzt, die Herrschaft über dieses System liegt bei Palantir.

Wo und wozu wird Palantir-Software in Deutschland eingesetzt?

In Deutschland arbeiten einzelne Landespolizeien seit 2017 mit Palantir-Software. Befürworter sprechen von einem dringend nötigen digitalen Werkzeug im Kampf gegen Organisierte Kriminalität und Terrorismus.

05 Beschränkung der Meinungsfreiheit im Internet

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Auch bei der Beschränkung der Meinungsfreiheit handelt es sich, zumindest aus der Sicht derjenigen, die Beschränkungen für erforderlich halten, um nichts anderes als um Präventionsmaßnahmen, deren Zweck darin besteht, zu verhindern, dass Meinungen im Internet bzw. in den sozialen Medien verbreitet werden, die dem System unangenehm sind bzw. sich dazu eignen, den Staat und seine Einrichtungen zu delegitimieren und zu destabilisieren.

Sogar Papst Leo XIV. warnte in seiner Rede Anfang Januar 2026 vor einer schleichenden Einschränkung der Meinungsfreiheit im Westen. „Eine neue, ideologisch aufgeladene Sprache schließe“, so Papst Leo XIV. in seiner Neujahrsansprache vom 9.1.2026 gegenüber anwesenden Diplomaten, „Andersdenkende aus und untergrabe die Grundlagen freier Gesellschaften.“

Papst Leo XIV: Die Rede- und Meinungsfreiheit wird gerade durch die Gewissheit der Sprache und die Tatsache garantiert, dass jeder Begriff in der Wahrheit wurzelt. Es ist daher bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist.

An anderer Stelle:

Papst Leo XIV: Das Recht auf Meinungsfreiheit, auf Gewissensfreiheit, auf Religionsfreiheit und sogar auf Leben wird im Namen anderer sogenannter neuer Rechte eingeschränkt, was dazu führt, dass das System der Menschenrechte selbst an Kraft verliert und Raum für Gewalt und Unterdrückung öffnet [En3].

06 Prävention soll den Verlust von Freiheit verschleiern

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Wir haben keine Angst vor der Freiheit, nein, es ist viel schlimmer, wir flüchten aus der Freiheit. Bloß raus aus diesem Weltbild der freien Rede und des freien Denkens. Nichts wie hinein in den Schoß eines Sicherheit versprechenden Staates, der liebevoll und einsichtig seinen Untertanen erzieht und ihnen beibringt, was sie sagen und was sie zu denken haben. Dass dies nicht gelingen wird, das weiß heute eigentlich jedes Kind, denn auch denjenigen, die Volkslieder gar nicht mehr kennen, weil die ja in deutscher Sprache gesungen werden, dürfte bekannt sein, dass die Gedanken frei sind und die Meinungen in einem demokratischen Gemeinwesen ebenfalls frei sein müssen, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzen.

1. Die Gedanken sind frei!
Wer kann sie erraten?
Sie fliehen vorbei
wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
kein Jäger erschießen,
es bleibet dabei:
Die Gedanken sind frei!

Die Mitteilung von Gedanken im Internet wird in Deutschland gewolltermaßen und steuerfinanziert dadurch erschwert, indem durch so genannte Meldestellen User daran gehindert werden sollen, Meinungen und Statements zu verbreiten, die dem Staat nicht genehm sind. Und alle Posts, die nur den Anschein einer Politikerbeleidigung beinhalten, werden von privaten Meldestellen gesucht und gefunden und den davon betroffenen Politikern zur Anzeigenerstattung vorgelegt. Sogar Bundeskanzler Friedrich Merz hat davon regen Gebrauch gemacht. Heute, am 14. Januar 2026 hat das Landgericht Bamberg entschieden, dass ein Post, das die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einem Schild zeigt, auf dem steht: ich hasse Meinungsfreiheit, als eine zulässige Form der Meinungsbildung anzusehen ist. Das vorausgegangene Urteil des Amtsgerichts Bamberg wurde aufgehoben.

Wie dem auch immer sei: In der Onlineausgabe der Welt vom 29.12.2025 heiß es: „Deutschland hat einen Zensurkomplex, der größer ist als alles, was wir in den USA gefunden haben“.

Diese Überschrift bringt den Kern der Studie des australischen Forschers Andrew Lowenthal zum Ausdruck, der in Deutschland einen „Zensur-Industrie-Komplex“, ein Netzwerk aus NGOs und Geheimdiensten, Regierungsstellen und Tech-Plattformen aufgedeckt hat, das nicht nur aus Steuergeldern finanziert, sondern von ihm auch als ein verlängerter Arm der Regierungsmacht erkannt und deshalb als eine „Bedrohung für die Demokratie“ bezeichnet wird, obwohl die handelnden Akteure ironischerweise in der Überzeugung die sozialen Medien überwachen würden, um die Demokratie zu retten.

Lowenthals Fazit: „Deutschland hatte nach dem Zweiten Weltkrieg grosse Fortschritte bei Demokratie und Meinungsfreiheit gemacht. Es scheint aber nun in eine andere Richtung zu gehen.“

Eine Steigerungsstufe staatlicher Prävention ist zu erwarten, wenn erst einmal die künstliche Intelligenz – Palantir ist dazu ja schon heute fähig – aufgrund von Datenanalysen dazu in der Lage ist, kriminelle Energien im Kopf von Menschen erkennen zu können, bevor die selbst überhaupt etwas davon bemerkt haben.

Das, was die Gesichtserkennung und insbesondere die technische Analyse der Iris heute schon zu leisten vermag, lässt zumindest vermuten, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis – wie das ja bereits in den USA seit einigen Jahren der Fall ist – auch in Deutschland Polizeibeamte an die Wohnungstür klopfen, um KI-erkannte mögliche Straftäter auffordern, dass nicht zu tun, was sie denken. Was dann noch von Freiheit vorhanden ist, das lässt sich in einer natürlichen Zahl ausdrücken: 0

07 Verbot von Präventionskriegen? Das war einmal.

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Im Völkerrecht ist der Präventivkrieg grundsätzlich verboten, da nur Verteidigungskriege nach einem bewaffneten Angriff erlaubt sind, aber die Abgrenzung zu sog. „präemptiven Schlägen“ (damit sind unterbrechbare Schläge gemeint) im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ist umstritten, denn auch solche Maßnahmen, die nicht auf einem konkreten, unmittelbaren Angriff beruhen, lässt das Völkerrecht eigentlich nicht zu.

Dennoch: Die zurückliegenden Monate lassen deutlich erkennen, dass die Zulässigkeit eines Präventionskrieges nichts anderes ist als eine Frage der Definition.

Auch wenn militärischer Einsätze gegen eine wahrscheinliche, aber nicht unmittelbar bevorstehende Bedrohung völkerrechtlich in der Regel nicht erlaubt sind, schert das diejenigen nur wenig, die sich anmaßen, zu entscheiden, was Prävention ist und was nicht.

08 Präventions-Perversion

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Was damit gemeint ist, das lässt sich leicht an einem Interview erklären, das US-Präsident Donald Trump am 7.1.2026 der New York Times gewährte.

In diesem Interview erklärte er seine Vision von Macht.

Auf die Frage, ob es irgendwelche Grenzen für seine globalen Mächte gäbe, sagte der Präsident:

Donald Trump: Ja, es gibt eine Sache. Meine eigene Moral. Mein eigener Verstand. Das ist das Einzige, was mich aufhalten kann.

Ergänzend fügte er dieser Aussage hinzu:

Donald Trump: Ich brauche kein Völkerrecht, ich will Menschen nicht verletzen.

Auf die Frage, ob er sich an das Völkerrecht halte, sagte der Präsident:

Donald Trump: Das tue ich. Es hängt davon ab, was Ihre Definition des Völkerrechts ist.

Der US-Präsident sagt, dass das Einzige, was ihn einschränken könne, das sei seine eigene „Moral“ und sein eigener „Verstand“ – nicht das Völkerrecht.

Ein Artikel in der New York Times vom 7. Januar 2026 fasst das Interview wie folgt zusammen:

New York Times: Präsident Trump erklärte am Mittwochabend, seine Macht als Oberbefehlshaber sei lediglich durch seine „eigene Moral“ begrenzt. Damit ignorierte er das Völkerrecht und andere Kontrollmechanismen, die seine Fähigkeit einschränken, militärische Gewalt für Angriffe, Invasionen oder Zwangsmaßnahmen gegen Nationen weltweit einzusetzen.

In einem ausführlichen Interview mit der New York Times wurde Trump gefragt, ob es irgendwelche Grenzen seiner globalen Macht gebe. Er antwortete: „Ja, da gibt es eine Sache: Meine eigene Moral. Mein eigener Verstand. Nur der kann mich aufhalten.“

Ich brauche kein Völkerrecht“, fügte er hinzu. „Ich will niemandem schaden.“

Auf die weitere Nachfrage, ob seine Regierung sich an das Völkerrecht halten müsse, sagte Trump: „Ja.“ Er stellte jedoch klar, dass er selbst entscheiden werde, wann solche Beschränkungen für die Vereinigten Staaten gelten.

Es kommt darauf an, wie man Völkerrecht definiert“, sagte er.

Trumps Einschätzung seiner Freiheit, jedes Instrument militärischer, wirtschaftlicher oder politischer Macht zur Festigung der amerikanischen Vorherrschaft einzusetzen, war das bisher deutlichste Bekenntnis zu seiner Weltanschauung. Im Kern steht die Vorstellung, dass nationale Stärke und nicht Gesetze, Verträge und Konventionen im Falle eines Machtkampfes ausschlaggebend sein sollte [En4].

Prävention kann heute alles sein, was nicht nur im Hirn des US-Präsidenten – dort aber in einem extremen Ausmaß – zur Abwehr von Gefahren als erforderlich angesehen wird. Aber spätestens an dieser Stelle im Hier und Heute verliert Prävention seinen Bedeutungsinhalt. Es ist an der Zeit Prävention durch Perversion, einer Sprachfigur der Abartigkeit, zu ersetzen.

09 Quellen

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Endnote_1
Präventionsbegriff des RKI:
https://www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/
Praevention/praevention-node.html

Endnote_2
WDR.de vom 25.89.2025: Palantier Polizei NRW:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-polizei-
datenbank-software-palantir-kosten-100.html

Endnote_3
Wortlaut: Neujahrsansprache von Papst Leo XIV. an Diplomaten am 9.1.2026. https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2026-01
/wortlaut-papst-leo-xiv-neujahrsansprache-
diplomaten-januar-2026.html

Endnote_4
Trump Lays Out a Vision of Power Restrained Only by ‘My Own Morality’. https://www.nytimes.com/2026/01/08/us/politics/trump-
interview-power-morality.html

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