|
Rodorf.de Spiegelsplitterwahrheiten
Inhaltsverzeichnis
Spiegelsplitterwahrheiten Deutschland und seine Politiker Mittwoch, den 3. Juni 2026 Deutschland ist ein Staat, dessen Grenzen international anerkannt sind und der über eine Verfassung verfügt, in der festgelegt ist, wie dieser Staat zu funktionieren hat und welche Aufgaben von ihm wahrzunehmen sind. Die Verfassung Deutschlands, besser gesagt das Grundgesetz, dem zwischenzeitlich Verfassungsrang zugeordnet wird, definiert nicht nur die Regierungsform dieses Staates, sondern auch die Befugnisse der verschiedenen Staatsgewalten, die Machtverteilung zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung und, was hervorgehoben werden muss, dieser Staat garantiert nicht nur seinen Bürgern, sondern auch allen anderen Menschen, die sich in seinem Hoheitsbereich aufhalten, vom ihm selbst zu schützende Grundrechte. Kurzum: Ohne dieses Grundgesetz wäre Deutschland ein anderer Staat. Aus soziologischer Sicht lässt sich ein Staat wie folgt beschreiben: Max Weber: Der Staat ist, ebenso wie die ihm geschichtlich vorausgehenden politischen Verbände, ein auf das Mittel der legitimen (das heißt: als legitim angesehenen) Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen. Damit er bestehe, müssen sich also die beherrschten Menschen der beanspruchten Autorität der jeweils Herrschenden fügen. Dies ist ein berühmtes Zitat des deutschen Soziologen und Ökonomen Max Weber (1864 - 1920) aus seinem Vortrag „Politik als Beruf“ (1919). Es bildet die Grundlage seiner klassischen Definition des modernen Staates. Diese nachvollziehbaren Ausführungen der Legitimierung von Staatsgewalt in einer Demokratie schließt aber nicht aus, dass auch in einer Demokratie im Laufe der Zeit übertragene Staatsmacht nicht mehr den Vorstellungen der Wähler, besser gesagt den Erwartungen des Volkssouveräns entspricht. Anders ausgedrückt: Auch in einer Demokratie neigt die Macht dazu, ihren Einflussbereich auszudehnen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Freiheiten beschränkt werden, die für eine Demokratie unverzichtbar sind oder Wahlversprechen nicht eingehalten werden, obwohl die vor der Wahl noch als unverzichtbar beschrieben wurden. Wie dem auch immer sei: Nach der Wahl ist nicht vor der Wahl. Dennoch wird nach der Wahl, im Rahmen ihrer Amtseinführung, sowohl vom Bundeskanzler als auch von seinen Ministern erwartet, auf der Grundlage von Art. 64 GG einen Amtseid bei ihrem Amtsantritt zu leisten. Der Amtseid hat folgenden Wortlaut: Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Würde er verweigert, wäre das ein bisher noch nicht eingetretener politischer Eklat. Wissenschaftlicher Dienst: Die Mitglieder der Bundesregierung sind ausweislich des Wortlauts des Art. 64 Abs. 2 GG zur Leistung des Eides verfassungsrechtlich verpflichtet. Sollte – was bisher noch nicht vorgekommen ist – ein Regierungsmitglied die Eidesleistung verweigern, könnte der Bundestag gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG beantragen, die Verpflichtung zur Eidesleistung in einem Organstreitverfahren durch das BVerfG feststellen zu lassen. Einfache Bundestagsabgeordnete legen in Deutschland bei ihrem Amtsantritt keinen Eid oder Amtseid ab. In Gegensatz dazu enthalten die Geschäftsordnungen der Landtage Regelungen, die zum Ausdruck bringen, dass auch die Abgeordneten der Länder dem Allgemeinwohl verpflichtet sind. § 2 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen (Verpflichtung der Mitglieder des Landtags (1) Die vor dem Landtag abzugebende Verpflichtungserklärung lautet: „Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“ Die Verpflichtung wird durch Erheben von den Plätzen bekräftigt. (2) Später eintretende Mitglieder des Landtags werden in einer der folgenden Landtagssitzungen durch Handschlag verpflichtet. Hinweis: Der Verpflichtung der Abgeordneten kommt jedoch keine für den Erwerb des Abgeordnetenmandats konstitutive Bedeutung zu. Dennoch: Bei so viel Verpflichtung im Hinblick auf die übertragene Aufgabe, dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen, sollte davon ausgegangen werden können, dass politische Entscheidungen von dazu beauftragten Personen ausschließlich an Kriterien ausgerichtet werden, die, vereinfacht ausgedrückt, dem Zweck dienen, sowohl der Demokratie als auch dem Wohlstand und der Freiheit der Menschen in Deutschland dienen. Die Politik in Deutschland von heute scheint jedoch diesem Anspruch entweder nicht nachkommen zu wollen, oder dieser Verantwortung nicht gewachsen zu sein, zumal heute das Vertrauen des Wahlvolkes in das Leistungsvermögen der Politik einen Tiefpunkt erreicht hat, der kaum noch unterboten werden kann. Das wird durch eine Vielzahl von Meinungsumfragen bestätigt und dürfte somit als eine Tatsache zu bewerten sein, die für das Deutschland von heute zutrifft. Wie konnte es so weit kommen? Wer Politik treibt, so hieß es bereits in einem Vortrag von Max Weber zum Thema „Politik als Beruf“, den er am 28. Januar 1919 in der Münchener Buchhandlung Steinicke hielt, heißt es, streben Politiker Macht an. Macht entweder als Mittel im Dienst anderer oder Macht "um ihrer selbst willen", um das Prestigegefühl, das die Macht umgibt, genießen zu können.
Die
Motivation, Politiker oder Politikerin zu werden, dürfte sich heute aber auch
aus den Einkünften ergeben, die als Politiker erzielt werden können. Hinsichtlich der Berufung einer Person zum Politiker heißt es an anderer Stelle in dem Vortrag von Max Weber sinngemäß wie folgt: Politik kann sowohl ehrenamtlich, als auch als Beruf ausgeübt werden. Im Gegensatz zum Beruf des Beamten, dessen Amtsführung voraussetzt, ohne Zorn und Eingenommenheit seines Amtes zu walten, gilt es für den Politiker, immer das Notwendige zu tun, um seine Vorstellungen durchsetzen zu können. Das heißt, zu kämpfen, denn „Parteinahme, Kampf und Leidenschaft sind das Element des Politikers. Und vor allem: des politischen Führers.
Dessen Handeln steht somit unter
einem ganz anderen, gerade entgegengesetzten Prinzip der Verantwortung
von Beamten, die lediglich das auszuführen haben, was
man ihnen aufträgt.
Das, was in
Deutschland heute als Politik „verkauft“ wird, ist nichts anderes als
Gesinnungspolitik, denn die Akteure dieser Politik sind für die Folgen
ihres Tuns lediglich politisch und moralisch verantwortlich, nicht aber
im haftungsrechtlichen Sinne, wie das bei Beamten der Fall ist, wenn sie
grob fahrlässig ihre Amtspflichten verletzen.
Dennoch:
Es besteht ein
dringender Handlungsbedarf hin zu einem Politikwechsel, um weiteren
Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abwenden zu können.
Abzuwarten bleibt, ob bei weiterer Zunahme des politischen Drucks auf
die amtierende Bundesregierung nicht doch eine Lösung gefunden werden
kann, die dem Geist des Grundgesetzes sozusagen wieder Geltung
verschaffen könnte, zumindest im Hinblick auf die Anforderungen, die der
Artikel 26 Abs. 1 GG an die Bundesregierung stellt. Das ist das zentrale Friedensgebot des Grundgesetzes, denn Angriffskriege und entsprechende Vorbereitungen sieht das Grundgesetz nicht vor. Aber nicht nur hier, auch in anderen Politikfeldern sind Entscheidungen erforderlich, von denen an dieser Stelle nur einige aufgelistet werden sollen:
Diesbezüglich bedarf es Entscheidungen, die Mut, Klugheit und Durchstehvermögen einfordern. Eigenschaften, die deshalb fehlen, weil sich die Politiker von heute eher als leitende Angestellte und weniger als Personen verstehen, die Entscheidungen zu treffen haben. Inhaltsverzeichnis Spiegelsplitterwahrheiten
|