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Spiegelsplitterwahrheiten Das Volk - Wer oder was soll das sein? Freitag, den 29. Mai 2026 Der Eid des Bundeskanzlers als auch der seiner Minister ist im Artikel 56 des Grundgesetzes (in Verbindung mit Artikel 64) rechtlich festgeschrieben. Die Eidesformel hat folgenden Wortlaut: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Wer oder was aber soll das Volk sein? In Anlehnung an Niklas Luhmann lässt sich feststellen, dass bereits im 18. Jahrhundert das Volk nur als ein Konstrukt angesehen wurde, das dem Zweck diente, politische Geschlossenheit zu erzeugen. Diese Feststellung führte Niklas Luhmann zu der provokanten Frage, die folgenden Wortlaut hat: Niklas Luhmann: Wer würde es merken, wenn es gar kein Volk gäbe? Dieses Zitat stammt aus Niklas Luhmanns Hauptwerk „Die Gesellschaft der Gesellschaft“ (1997). Es bringt seine radikal systemtheoretische Sichtweise auf den Begriff „das Volk“ auf den Punkt. Für Luhmann ist das Volk kein greifbares Kollektiv, sondern ein theoretisches Konstrukt, das in der Politik als „Leerformel“ dient. Anders ausgedrückt: Das Wort Volk ist nichts anderes als eine Sprechblase, ein Nebelwort, eine Worthülse, einfach nichtssagend. Das Grundgesetz scheint das aber anders zu sehen. Zwar bleibt auch das Volk des Grundgesetzes unsichtbar, räumt aber dem Volk anlässlich von Wahlen eine staatstragende Funktion ein, denn alle vier oder fünf Jahre wählt das Wahlvolk die Abgeordneten, die das Volk im Parlament vertreten sollen. Demnach bestünde das Volk aus den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. So will es auch das Grundgesetz. Artikel 20 Abs. 2 GG (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Dennoch hat das Wort Volk im Laufe der Zeit seinen Bedeutungsinhalt verändert, wie das die folgende Auflistung belegen soll:
Es gibt sogar Bestrebungen, die dahin gehen, das Wort Volk ganz aus dem Grundgesetz zu entfernen, da es einfach historisch zu problembehaftet ist. Sogar die Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach während ihrer Amtszeit nicht vom deutschen Volk, sondern von den „hier lebenden Menschen“. Die von ihr gewählten Worte „hier lebende Menschen“ stehen in direktem Zusammenhang mit dem berühmten Zitat der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel aus der Flüchtlingskrise des Jahres 2015, das folgenden Wortlaut hatte: „Wir schaffen das!“ Seitdem hat sich der Bedeutungsinhalt, was das „deutsche Volk“ anbelangt, so weit verändert, dass der Gebrauch dieser beiden Wörter es bereits erlaubt, einen so sprechenden Deutschen nicht mehr zu den Teilen der Bevölkerung zu zählen, die ihre Demokratie (UnsereDemokratie) verteidigen wollen, denn diese Ewiggestrigen gehören ausgemustert, denn wer am Volksbegriff festhält das ist ein Rechter, ein Rassist, ein Faschist, auf jeden Fall jemand, der dem gesellschaftlichen Fortschritt im Wege steht. Wie dem auch immer sei: Würde man das Grundgesetz überarbeiten, und das Wort Volk aus dem Text entfernen, dann könnte eine Korrektur wie folgt aussehen:
Wie dem auch immer sei: Die Vereinnahmung und Umdeutung von Begriffen für eigene Zwecke gehört zu den Wesensmerkmalen der Propaganda. Zurück zum Volk in einer Demokratie: Die älteste demokratische Verfassung ist die der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie beginnt mit den nachfolgend zitierten drei schönen Worten: „Wir, das Volk“. „Wir, das Volk der Vereinigten Staaten...“, das ist der berühmte Anfangssatz (die Präambel) der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, die im Jahr 1787 verfasst wurde und 1789 in Kraft trat. Das Grundgesetz überträgt erst im Artikel 20 dem Volk eine herausragende staatstragende Funktion. Dort heißt es: Artikel 20 GG (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Diejenigen politischen Kräfte im Land, die jedem neu ins Land eingewanderten Menschen im wahlfähigen Alter sofort das Wahlrecht einräumen wollen, seien daran erinnert, das es nicht „euere Demokratie“ (UnsereDemokratie) ist, denn dieser Staat gehört niemandem. Der Staat gehört den Bürgern, und die Regierung arbeitet für diese Bürger – nicht umgekehrt! Zu behaupten, dass WIR und nur WIR das wahre Volk repräsentieren, einer Schlussfolgerung, die sich unwiderlegbar aus der Sprachfigur „UnsereDemokratie“ ableiten lässt, verwendet die Sprache von Populisten, deren Kernanspruch folgenden Wortlaut hat: Wir – und nur wir – repräsentieren das wahre Volk. Inhaltsverzeichnis Spiegelsplitterwahrheiten
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