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ABC-Beamtenrecht

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Intelligence to please

Intelligenz, die gefällt: Auch bekannt als vorauseilender Gehorsam, dürften bei der Erreichung beruflicher Ziele durchaus hilfreich sein. Das gilt im Übrigen für alle Beamten, denn alle wollen ja schließlich befördert werden. Es wäre wirklich wirklichkeitsfremd, dass ausschließlich Leistung für den beruflichen Aufstieg ausschlaggebend wäre, zumal das oben nur angedeutet Prinzip einer Intelligenz, ja bereits im Bereich der Mitarbeiterbeurteilung zur Anwendung kommt. Was damit gemeint ist, das kann sogar dem Beamtenstatusgesetz entnommen werden, denn die dort geregelten Beamtenpflichten lassen zumindest erkennen, welche Leistungen den Beurteilern gefallen.

Beamtinnen und Beamte, die zum Widerspruch neigen, nehmen dadurch billigend in Kauf, dass ihr Verhalten zumindest dann von vorgesetzter Stelle kritisch bewertet wird, wenn solch ein Verhalten zur Gewohnheit wird. Intelligence to please kann aber auch als ein Synonym des vorauseilenden Gehorsams angesehen werden, das dadurch gekennzeichnet ist, das gewünschte Verhalten eines Vorgesetzten diesem auf eine Art und Weise präsentiert wird, dass Vorgesetzten nur selten – besser gesagt nie – widersprochen wird, sondern ihnen in Form der freiwilligen Unterordnung Bedeutung verliehen wird, die Vorgesetzte in der Regel zu schätzen wissen.

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