Inhaltsverzeichnis Beamtenrecht
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Intelligence to please
Intelligenz, die gefällt:
Auch bekannt als vorauseilender Gehorsam, dürften bei der Erreichung
beruflicher Ziele durchaus hilfreich sein. Das gilt im Übrigen für alle
Beamten, denn alle wollen ja schließlich befördert werden. Es wäre
wirklich wirklichkeitsfremd, dass ausschließlich Leistung für den
beruflichen Aufstieg ausschlaggebend wäre, zumal das oben nur angedeutet
Prinzip einer Intelligenz, ja bereits im Bereich der
Mitarbeiterbeurteilung zur Anwendung kommt. Was damit gemeint ist, das
kann sogar dem Beamtenstatusgesetz entnommen werden, denn die dort
geregelten Beamtenpflichten lassen zumindest erkennen, welche Leistungen
den Beurteilern gefallen.
Beamtinnen und Beamte, die zum
Widerspruch neigen, nehmen dadurch billigend in Kauf, dass ihr Verhalten
zumindest dann von vorgesetzter Stelle kritisch bewertet wird, wenn
solch ein Verhalten zur Gewohnheit wird. Intelligence to please kann
aber auch als ein Synonym des vorauseilenden Gehorsams angesehen werden,
das dadurch gekennzeichnet ist, das gewünschte Verhalten eines
Vorgesetzten diesem auf eine Art und Weise präsentiert wird, dass
Vorgesetzten nur selten – besser gesagt nie – widersprochen wird,
sondern ihnen in Form der freiwilligen Unterordnung Bedeutung verliehen
wird, die Vorgesetzte in der Regel zu schätzen wissen.
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