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Minderjährige
Der Begriff der Minderjährigkeit
wurde vom Gesetzgeber nicht definiert. Da die Volljähigkeit aber mit der
Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt, heißt das im Umkehrschluss,
dass ein Minderjähriger eine Person ist, die noch keine 18 Jahre alt
ist. Auch Kinder und Jugendliche sind in diesem Sinne Minderjährige.
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