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Minderjährige

Der Begriff der Minderjährigkeit wurde vom Gesetzgeber nicht definiert. Da die Volljähigkeit aber mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt, heißt das im Umkehrschluss, dass ein Minderjähriger eine Person ist, die noch keine 18 Jahre alt ist. Auch Kinder und Jugendliche sind in diesem Sinne Minderjährige.

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