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Aushändigen: Führerschein und Fahrzeugschein
Führerschein: Führerscheine sind beim Führen von Kraftfahrzeugen
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auf der Grundlage der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zur Prüfung auszuhändigen.
§ 4 FeV
(Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen)
Fahrzeugschein: Fahrzeugscheine sind vom Fahrzeugführer mitzuführen
und zuständigen Personen ebenfalls auf Verlangen auf der Grundlage der
Fahrzeugs-Zulassungsverordnung (FZO) zu Kontrollzwecken auszuhändigen.
§ 13 FZO
(Zulassungsbescheinigung Teil I)
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