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Aushändigen: Führerschein und Fahrzeugschein

Führerschein: Führerscheine sind beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auf der Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zur Prüfung auszuhändigen.

§ 4 FeV (Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen)

Fahrzeugschein: Fahrzeugscheine sind vom Fahrzeugführer mitzuführen und zuständigen Personen ebenfalls auf Verlangen auf der Grundlage der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung (FZO) zu Kontrollzwecken auszuhändigen.

§ 13 FZO (Zulassungsbescheinigung Teil I)

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