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Zwang - Zwangsmonopol des Staates

Der Staat und seine Organe verfügen über das so genannte Zwangsmonopol. Das bedeutet, dass angeordnete Maßnahmen erzwungen werden können, wenn derjenige, gegen den sich eine rechtmäßige Maßnahme richtet, sich weigert, diese Maßnahme zu befolgen oder zu dulden.

Im Zusammenhang mit polizeilichen Befugnissen ist es oftmals erforderlich, die von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu treffenden unaufschiebbaren Maßnahmen der Polizei sofort zu erzwingen, weil anders die polizeiliche Einsatzlage nicht gelöst werden kann.

Beispiel:
Eine Person, die sich weigert, in Polizeigewahrsam genommen zu werden, kann dazu gezwungen werden.

Gleiches gilt für Personen:

  • Die sich weigern, einer Wohnungsverweisung Folge zu leisten

  • Sich durchsuchen zu lassen

  • Eine Wohnungsdurchsuchung nicht dulden wollen, oder

  • Sich weigern, eine Sache herauszugeben, von der Gefahren ausgehen.

Zwang muss gesetzlich zugelassen sein. Alle Befugnisse, die in NRW den Zwang betreffen, sind im PolG NRW enthalten.

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