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Öffentliche Ordnung

Seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts zählen zur öffentlichen Ordnung die Normen, die nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Zusammenleben der innerhalb eines Polizeibezirks wohnenden Menschen befolgt werden müssen.

Das ist das sogenannte ethische Minimum.

Zu den Schutzgütern der öffentlichen Ordnung zählen:

  • Die ungestörte Religionsausübung

  • Die Achtung der den Toten geschuldeten Pietät

  • Mindestanforderungen an Anstand, Ethik, Sittlichkeit und Moral.

Auffangtatbestand öffentliche Ordnung: Der unbestimmte Rechtsbegriff der "öffentlichen Ordnung" ist als ein Auffangtatbestand zu verstehen.

Knemeyer: In der Rechtslehre wird sogar die Auffassung vertreten, dass die öffentliche Ordnung für die Sicherung des sozialen Friedens stets bedeutsam sei, wenn es darum geht, den sozialen Frieden gegen Rücksichtslosigkeit und Intoleranz zu schützen.

F.-L. Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Aufl. 2007, Rn. 104

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