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Gehirngerechtes Eingriffsrecht

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Ich bin mir sicher, dass polizeiliches Eingriffsrecht ohne Auswendiglernen, Büffeln und Selbstüberwindung erlernt werden kann.

Fraglich ist jedoch, ob ein textbasiertes Medium dieser Vorstellung zu entsprechen vermag. Diese Frage können nur Sie selbst beantworten.

Ich habe mich darum bemüht, wichtige Themenstellungen des polizeilichen Eingriffsrechts so aufzubereiten, dass sich daraus eine Mischung ergibt, die ich wie folgt skizzieren möchte:

  • leicht lesbare Sprache
  • Praxisbezug
  • Zugriff auf Quellentexte
  • Dialoge zur Themenvertiefung und
  • Lösungsvorschläge von Sachverhalten.

Es wäre von großem Nutzen, wenn die gewählte Art der Themenerörterung Ihnen den Zugang zu einem Rechtsbereich ermöglichen würde, ohne den Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat nicht denkbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Rodorf

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Eingriffsrecht: Gehirngerechtes Eingriffsrecht

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