Gehirngerechtes EingriffsrechtLiebe
Kollegin, lieber Kollege!
Ich bin mir sicher, dass polizeiliches Eingriffsrecht ohne Auswendiglernen, Büffeln
und Selbstüberwindung erlernt werden kann.
Fraglich ist jedoch, ob ein textbasiertes Medium dieser Vorstellung zu entsprechen
vermag. Diese Frage können nur Sie selbst beantworten.
Ich habe mich darum bemüht, wichtige Themenstellungen des polizeilichen
Eingriffsrechts so aufzubereiten, dass sich daraus eine Mischung ergibt, die ich wie folgt
skizzieren möchte:
- leicht lesbare Sprache
- Praxisbezug
- Zugriff auf Quellentexte
- Dialoge zur Themenvertiefung und
- Lösungsvorschläge von Sachverhalten.
Es wäre von großem Nutzen, wenn die gewählte Art der Themenerörterung Ihnen den
Zugang zu einem Rechtsbereich ermöglichen würde, ohne den Polizeiarbeit in einem
demokratischen Rechtsstaat nicht denkbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Rodorf
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